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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Betreiber
für die StayFit24 Plattform (app.stayfit24.de)
Version: März 2026 (2026-03)
Die englische Fassung dient lediglich der besseren Verständlichkeit. Maßgeblich ist die deutsche Version.
§ 1 Präambel
1.1 Anbieter und System
StayFit24 ist ein Service von rauteweb (https://www.rauteweb.de), Sascha Knodel, Telemannstr. 14, D-44869 Bochum (nachfolgend „Anbieter“) Der Anbieter stellt eine Cloud-Software und Online-Plattform („System“) zur Verfügung, mit der Sportvereine, Fitnessstudios und sonstige Sportstätten ihre Mitglieder, Kurse, Sportveranstaltungen und Ressourcen (z. B. Sportplätze) verwalten sowie Buchungen und Zahlungen abwickeln können.
1.2 Rollen im System
a) „Betreiber“ ist der Sportverein, das Fitnessstudio oder der Sportclub als Vertragspartner des Anbieters. Der Begriff „Betreiber“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die sich im System mit der Rolle „Owner“ registriert und Vertragspartner des Anbieters ist.
b) „Endnutzer“ ist eine natürliche Person, die durch einen Betreiber eingeladen wurde oder sich über diesen registriert hat und das System zur Buchung von Leistungen nutzt.
c) Der Betreiber kann Mitarbeiter (z. B. Trainer, Administratoren) zur Nutzung des Systems berechtigen.
1.3 Funktionsumfang (Auszug)
Das System bietet insbesondere:
- Mitgliederverwaltung inkl. Mitgliedschaften und Produkten
- Buchung von Kursen, Veranstaltungen und Sportplätzen
- Online-Zahlungsabwicklung für Mitgliedschaften und Buchungen
- Berichte, Angebotsdarstellung und Ressourcenverwaltung
1.4 Leistungsabgrenzung
Der Anbieter stellt ausschließlich die technische Plattform zur Verfügung. Sport- und Freizeitangebote (z. B. Fitnesskurse, Sportveranstaltungen, Platzreservierungen) werden ausschließlich vom jeweiligen Betreiber in eigenem Namen und auf eigene Rechnung angeboten und erbracht. Der Anbieter ist weder Veranstalter noch Vertragspartner der Endnutzer und schuldet keine sportlichen oder sonstigen Leistungen gegenüber Endnutzern. Der Anbieter unterstützt den Betreiber lediglich bei der Darstellung der Angebote und der technischen Abwicklung von Buchungen und Zahlungen.
§ 2 Anwendungsbereich
2.1 Ausschließliche Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Betreiber. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Betreibers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.2 B2B-Beschränkung
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
2.3 Vertragsschluss und Einbeziehung
Mit der Registrierung und dem Abschluss des Nutzungsvertrags bestätigt der Betreiber die Geltung dieser AGB. Diese AGB gelten für die gesamte Dauer der Nutzung der vertragsgegenständlichen Standard-Software.
2.4 Abgrenzung zur Endnutzer-AGB (B2C)
Für die Nutzung des Systems durch Endnutzer gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese AGB regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Betreiber.
2.5 Speicherung der Zustimmung der AGB
Der Anbieter ist berechtigt, den Zeitpunkt und die Version der vom Betreiber akzeptierten AGB elektronisch zu speichern.
§ 3 Vertragsgegenstand
3.1 Gegenstand des Vertrags
Gegenstand dieses Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung der jeweils aktuellen Version der Standard-Software „StayFit24“ zur Nutzung durch den Betreiber im Wege der Software-as-a-Service-Bereitstellung (SaaS).
3.2 Bereitstellung
Die Software wird vom Anbieter als Cloud-Lösung bereitgestellt. Der Betreiber kann über eine Internetverbindung auf die auf den Servern des Anbieters oder eines von diesem beauftragten Dritten gespeicherte und ausführbare Software zugreifen und diese für die Dauer dieses Vertrages nutzen. Der Betreiber ist berechtigt, vom Anbieter bereitgestellte öffentliche Bereiche („Widgets“) in seine eigene Website oder andere Online-Auftritte einzubinden, die von Endnutzern insbesondere zur Kursbuchung, Platzreservierung oder zur Übermittlung von Kontaktanfragen genutzt werden können.
3.3 Nutzungsrecht
Eine Überlassung der Software an den Betreiber erfolgt nicht. Der Betreiber erhält lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht an der Software. Das Nutzungsrecht berechtigt den Betreiber ausschließlich zur vertragsgemäßen Nutzung der Software im Rahmen seiner eigenen Sport- und Freizeitangebote.
3.4 Versionen
Der Anbieter schuldet ausschließlich die Bereitstellung der Standard-Software in der jeweils aktuellen Version. Eine Anpassung an individuelle Bedürfnisse des Betreibers, die Entwicklung zusätzlicher Funktionen oder die Herstellung einer bestimmten Beschaffenheit der Software sind nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.5 Vertragsschluss
Der Vertrag kann ausschließlich von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB abgeschlossen werden.
§ 4 Vertragsschluss, Vertragsdauer
4.1 Registrierung und Account-Erstellung (kostenlos)
Die Registrierung als Betreiber erfolgt über das Online-Registrierungsformular des Anbieters. Mit Abschluss der Registrierung wird für den Betreiber ein Nutzeraccount mit der Rolle „Betreiber“ angelegt. Mit Abschluss der Registrierung und der Akzeptanz dieser AGB kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag über die Nutzung der Software im Rahmen des Free-Tarifs zustande. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt hierdurch noch nicht zustande.
4.2 Kostenloser Nutzungsvertrag (Free-Tarif)
Der Funktionsumfang des Free-Tarifs ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters oder innerhalb der Software. Der Anbieter ist berechtigt, den Free-Tarif jederzeit zu ändern, einzuschränken oder einzustellen.
4.3 Onboarding und manuelle Freischaltung
Nach der Registrierung kann der Betreiber über einen Onboarding-Prozess seine Organisation (z. B. Sportclub), Ressourcen (z. B. Sportplätze), Trainer/Mitarbeiter, Öffnungszeiten und Mitglieder anlegen. Die produktive Freischaltung des Betreiber-Accounts sowie der Versand von Einladungen an Endnutzer oder Mitarbeiter erfolgen erst nach manueller Prüfung und Genehmigung durch den Anbieter. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
4.4 Upgrade auf kostenpflichtige Tarife (Premium)
Der Betreiber kann innerhalb der Software einen kostenpflichtigen Tarif („Premium-Tarif“) auswählen. Der kostenpflichtige Vertrag kommt zustande, wenn
a) der Betreiber den Buchungsvorgang für einen Premium-Tarif abschließt und
b) der Anbieter die Buchung durch Freischaltung des Premium-Tarifs bestätigt. Mit Freischaltung des Premium-Tarifs beginnt die Zahlungspflicht.
4.5 Vertragsdauer und Kündigung (Premium-Tarife)
Der Vertrag über einen Premium-Tarif wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Bei monatlicher Zahlungsweise kann der Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Bei jährlicher Zahlungsweise endet der Vertrag mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern er nicht zuvor gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer Kündigung durch den Anbieter bleibt der Zugang zur Software grundsätzlich bis zum Ablauf des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums bestehen, sofern keine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund vorliegt.
4.6 Auftragsverarbeitung
Die Nutzung der Software setzt den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO zwischen Anbieter und Betreiber voraus. Der AVV wird dem Betreiber elektronisch zur Verfügung gestellt und gilt mit Abschluss des Nutzungsvertrages als abgeschlossen oder kann gesondert elektronisch bestätigt werden. Ohne Abschluss eines wirksamen AVV ist der Anbieter berechtigt, die Verarbeitung personenbezogener Daten einzuschränken oder die Nutzung der Software zu verweigern.
4.7 Testphase (Trial)
Der Anbieter kann Betreibern eine zeitlich begrenzte kostenlose Testphase („Trial“) für Premium-Tarife gewähren. Die Dauer der Testphase sowie der Funktionsumfang richten sich nach den im System oder auf der Website angegebenen Bedingungen. Sofern der Betreiber nicht vor Ablauf der Testphase kündigt, geht die Testphase automatisch in einen kostenpflichtigen Premium-Tarif über. Mit Beginn des kostenpflichtigen Tarifs wird die vereinbarte Vergütung gemäß § 5 fällig.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Kostenpflichtige Tarife
Die Nutzung der Software im Rahmen des Free-Tarifs ist unentgeltlich. Für die Nutzung kostenpflichtiger Tarife („Premium-Tarife“) schuldet der Betreiber die jeweils vereinbarte Vergütung. Der Funktionsumfang sowie die Preise der Premium-Tarife (z. B. Starter, Pro oder vergleichbare Tarifbezeichnungen) ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungs- und Preisliste auf der Website des Anbieters oder innerhalb der Software.
5.2 Abrechnungsintervalle und Vorauszahlung
Die Vergütung wird – je nach gewähltem Tarif – monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Bei jährlicher Zahlungsweise kann der Anbieter gegenüber der monatlichen Zahlungsweise einen Rabatt gewähren.
5.3 Zahlungsabwicklung
Die Zahlung der Vergütung erfolgt über den jeweils vom Anbieter angebotenen Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe, PayPal). Der Betreiber ermächtigt den Anbieter, die fälligen Entgelte über den gewählten Zahlungsweg einzuziehen.
5.4 Umsatzsteuer
Die vom Anbieter gegenüber dem Betreiber angegebenen Preise und Vergütungen verstehen sich als Nettopreise. Sofern der Anbieter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer erhoben oder ausgewiesen. Ändert sich die umsatzsteuerliche Behandlung des Anbieters, ist dieser berechtigt,
- die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer zusätzlich zu den vereinbarten Preisen zu berechnen,
- die Preise so anzupassen, dass sich ein gleichbleibender Bruttopreis ergibt, oder
- die Preise insgesamt mit Wirkung für die Zukunft anzupassen.
Der Anbieter wird den Betreiber über eine entsprechende Änderung rechtzeitig informieren. Die umsatzsteuerliche Behandlung der vom Betreiber gegenüber Endnutzern angebotenen Leistungen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Betreibers. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die umsatzsteuerliche Einordnung, Ausweisung oder Abführung von Umsatzsteuer durch den Betreiber.
5.5 Rechnungsstellung
Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form (z. B. per E-Mail oder im Nutzeraccount) zur Verfügung zu stellen.
5.6 Zahlungsverzug
Gerät der Betreiber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu verlangen.
5.7 Sperrung bei Zahlungsverzug
Gerät der Betreiber mit Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren. Die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.8 Preisanpassungen
Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für Premium-Tarife mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, um gestiegene Kosten, Leistungsänderungen, Marktbedingungen oder technische Weiterentwicklungen zu berücksichtigen. Der Anbieter wird den Betreiber über Preisänderungen mindestens 30 Kalendertage vor Inkrafttreten informieren. Der Betreiber kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Preisänderung ordentlich kündigen. Macht er hiervon keinen Gebrauch, gelten die geänderten Preise als vereinbart.
5.9 Aufrechnung / Zurückbehaltung
Der Betreiber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.10 Transaktionsentgelte / Provision
Sofern der Betreiber Zahlungen von Endnutzern über die Plattform abwickelt, ist der Anbieter berechtigt, für jede über die Plattform abgewickelte Zahlung eine Transaktionsgebühr („Provision“) zu erheben. Die Höhe der Provision ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder den im System angegebenen Konditionen. Der Anbieter ist berechtigt, die Provision direkt von dem jeweiligen Zahlungsbetrag einzubehalten, bevor der Auszahlungsbetrag an den Betreiber ausgekehrt wird (z. B. über Stripe Connect oder vergleichbare Zahlungsabwicklungssysteme). Zusätzlich zur Provision fallen Gebühren des jeweiligen Zahlungsdienstleisters (z. B. Stripe) an, die vom Betreiber zu tragen sind. Diese können ebenfalls vom Auszahlungsbetrag abgezogen werden. Der Anbieter ist berechtigt, die Zahlungsabwicklung über externe Zahlungsdienstleister durchzuführen.
5.11 Mehrere Standorte / Organisationen
Sofern der Betreiber über das System mehrere rechtlich oder organisatorisch getrennte Standorte, Studios oder Organisationen verwaltet, kann hierfür eine gesonderte Vergütung anfallen. Der Betreiber ist verpflichtet, den Anbieter über eine solche Nutzung zu informieren. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder Tarifstruktur des Anbieters.
5.12 Tarifwechsel (Upgrade / Downgrade)
Der Betreiber ist berechtigt, innerhalb der Software jederzeit in einen anderen Tarif („Tarifwechsel“) zu wechseln.
a) Upgrade
Bei einem Wechsel in einen höherwertigen Tarif („Upgrade“) wird der neue Tarif unmittelbar aktiviert.
Eine anteilige Berechnung oder sofortige Belastung kann erfolgen.
b) Downgrade
Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif („Downgrade“) wird erst zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums wirksam.
c) Abrechnung
Die Abrechnung bei Tarifwechseln erfolgt nach den im System angezeigten Konditionen. Der Anbieter ist berechtigt, anteilige Beträge zu berechnen oder Gutschriften zu gewähren.
5.13 Fehlgeschlagene Zahlungen und Wiederholungsversuche (Retry-Logik)
Schlägt eine Zahlung des Betreibers fehl (z. B. aufgrund unzureichender Deckung, abgelaufener Zahlungsmittel oder technischer Fehler), ist der Anbieter berechtigt, den offenen Betrag automatisiert erneut einzuziehen.
Der Anbieter ist berechtigt, mehrere Einzugsversuche in angemessenen Zeitabständen durchzuführen.
Der Betreiber ist verpflichtet, für gültige und ausreichende Zahlungsmittel zu sorgen.
Schlägt die Zahlung auch nach mehreren Versuchen fehl, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software gemäß § 5.7 oder § 10 zu sperren.
5.14 Rückerstattungen
Eine Rückerstattung von bereits gezahlten Vergütungen für kostenpflichtige Tarife erfolgt grundsätzlich nicht.
Dies gilt nicht, sofern
- eine gesetzliche Verpflichtung zur Rückerstattung besteht oder
- der Anbieter im Einzelfall aus Kulanz eine Rückerstattung gewährt.
Eine anteilige Rückerstattung bei vorzeitiger Kündigung ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.15 Zahlungsstreitigkeiten und Rückbelastungen
Der Betreiber ist verpflichtet, unberechtigte Rückbelastungen (Chargebacks) oder Zahlungsstreitigkeiten gegenüber dem Zahlungsdienstleister zu vermeiden.
Im Falle einer Rückbelastung ist der Anbieter berechtigt,
- den entsprechenden Betrag erneut in Rechnung zu stellen und
- etwaige Gebühren oder Kosten des Zahlungsdienstleisters an den Betreiber weiterzugeben.
Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
5.16 Zahlungsunterbrechung und Kulanzfrist
Der Anbieter kann dem Betreiber im Falle fehlgeschlagener Zahlungen eine angemessene Frist zur Aktualisierung der Zahlungsdaten („Grace Period“) einräumen.
Während dieser Zeit kann der Zugang zur Software ganz oder teilweise eingeschränkt sein.
Ein Anspruch auf eine solche Kulanzfrist besteht nicht.
§ 6 Verfügbarkeit, Wartung, Betrieb, Höhere Gewalt
6.1 Übergabepunkt
Der Anbieter stellt die Software am Routerausgang des Rechenzentrums („Übergabepunkt“) zur Nutzung bereit. Der Anbieter schuldet nicht die Internetverbindung zwischen den IT-Systemen des Betreibers und dem Übergabepunkt.
6.2 Keine Mindestverfügbarkeit / kein SLA
Der Anbieter schuldet keine bestimmte Mindestverfügbarkeit der Software sowie keine bestimmten Reaktions-, Wiederherstellungs- oder Entstörzeiten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.3 Wartung und Weiterentwicklung
Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung der Software aus Gründen der Wartung, Pflege, Weiterentwicklung, Sicherheitsupdates oder aus sonstigen betrieblich oder technisch erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder zu unterbrechen. Der Anbieter wird geplante Wartungsarbeiten, soweit möglich, außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchführen und auf die berechtigten Interessen der Betreiber Rücksicht nehmen.
6.4 Notfallwartung
Bei sicherheitsrelevanten oder betriebskritischen Störungen ist der Anbieter berechtigt, Wartungsarbeiten jederzeit durchzuführen.
6.5 Abhängigkeit von Drittanbietern
Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Drittanbieter (z. B. Hosting-Provider, Zahlungsdienstleister wie Stripe) einzusetzen.
Störungen oder Einschränkungen, die auf Leistungen von Drittanbietern beruhen und nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen, gelten nicht als Pflichtverletzung des Anbieters.
6.6 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt ruht die Leistungspflicht des Anbieters für die Dauer des Hindernisses.
6.7 Kündigung bei langfristiger Nichtverfügbarkeit
Dauert ein Leistungshindernis infolge höherer Gewalt oder nicht vom Anbieter zu vertretender Umstände länger als 14 Kalendertage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 7 Zahlungsabwicklung für Endnutzer / Stripe Connect
7.1 Rolle des Anbieters
Der Anbieter stellt dem Betreiber ausschließlich die technische Infrastruktur zur Verfügung, um Zahlungen von Endnutzern für vom Betreiber angebotene Leistungen über Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) abzuwickeln. Der Anbieter ist weder Zahlungsdienstleister noch Inkassounternehmen und wird nicht Vertragspartner der Endnutzer im Hinblick auf die angebotenen Sport- und Freizeitangebote. Sofern der Betreiber Online-Zahlungen über das System aktiviert, erfolgt die Zahlungsabwicklung technisch über einen externen Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe Connect).
7.2 Zahlungsfluss und Vertragsverhältnisse
Zahlungen der Endnutzer erfolgen im Namen und für Rechnung des jeweiligen Betreibers. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt ausschließlich zwischen dem Betreiber und dem Endnutzer zustande. Der Betreiber schließt insoweit ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit dem Zahlungsdienstleister zu dessen jeweiligen Bedingungen.
7.3 Einsatz von Stripe Connect
Der Anbieter ist berechtigt, zur Zahlungsabwicklung Stripe Connect oder vergleichbare Marktplatz-Zahlungslösungen einzusetzen. Der Betreiber ist verpflichtet, ein hierfür erforderliches Konto bei dem jeweiligen Zahlungsdienstleister einzurichten und die dort geltenden Bedingungen einzuhalten. Der Anbieter ist nicht Schuldner der Zahlungsansprüche der Endnutzer und wird nicht Vertragspartner der Endnutzer hinsichtlich der angebotenen Leistungen.
7.4 Keine Verantwortung für Zahlungsabwicklung
Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für:
- die ordnungsgemäße Zahlungsabwicklung,
- die Bonität von Endnutzern,
- Rückerstattungen, Stornierungen oder Chargebacks,
- Ausfälle infolge von Insolvenz des Betreibers,
- Maßnahmen des Zahlungsdienstleisters (z. B. Kontosperrungen, Zurückbehaltungen, Prüfungen). Rückbelastungen (Chargebacks), Rückerstattungen, Stornierungen oder sonstige Zahlungsrückabwicklungen gehen ausschließlich zu Lasten des Betreibers.
7.5 Rückbelastungen
Soweit Rückbelastungen, Gebühren, Strafgebühren oder sonstige Forderungen des Zahlungsdienstleisters dem Anbieter belastet werden, ist der Betreiber verpflichtet, dem Anbieter diese Beträge unverzüglich zu erstatten. Reicht das Guthaben des Betreibers beim Zahlungsdienstleister oder beim Anbieter nicht aus, um die vorgenannten Beträge auszugleichen, ist der Betreiber verpflichtet, den offenen Betrag innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung an den Anbieter zu zahlen.
7.6 Verrechnung
Der Anbieter ist berechtigt, entsprechende Beträge mit künftigen Auszahlungen oder Vergütungsansprüchen des Betreibers zu verrechnen.
7.7 Rechnungs- und Belegfunktionen
Sofern der Anbieter dem Betreiber technische Funktionen zur Erstellung oder Verwaltung von Rechnungen oder Belegen zur Verfügung stellt, erfolgt dies ausschließlich als technische Unterstützung. Rechnungen werden stets im Namen und für Rechnung des Betreibers erstellt. Der Betreiber bleibt allein verantwortlich für
- die inhaltliche Richtigkeit,
- die Vollständigkeit,
- die steuerliche Ordnungsmäßigkeit,
- die Einhaltung gesetzlicher Rechnungs- und Aufbewahrungspflichten. Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Verantwortung für
- umsatzsteuerliche Angaben,
- Pflichtangaben nach steuer- oder handelsrechtlichen Vorschriften,
- die rechtliche Wirksamkeit der Rechnungen. Die Bereitstellung der Rechnungsfunktion stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Schäden aufgrund fehlerhafter Rechnungen oder steuerlicher Fehlbehandlungen des Betreibers sind von der Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
§ 8 Verantwortung des Betreibers für Endnutzerzahlungen
8.1 Alleinige wirtschaftliche Verantwortung
Der Betreiber ist allein verantwortlich für:
- die Erbringung der gegenüber Endnutzern angebotenen Leistungen,
- die Festlegung von Preisen, Storno- und Rückerstattungsbedingungen,
- die ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Abgaben,
- die rechtliche Zulässigkeit seiner Angebote.
8.2 Rückerstattungen und Stornierungen
Rückerstattungen an Endnutzer erfolgen ausschließlich durch den Betreiber. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Rückerstattungen im Namen oder auf Rechnung des Betreibers vorzunehmen.
§ 9 Freistellung, Chargebacks, Rückgriff
9.1 Freistellung
Der Betreiber stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Endnutzern und Zahlungsdienstleistern, frei, die im Zusammenhang stehen mit:
- den vom Betreiber angebotenen Leistungen,
- Rückerstattungen, Stornierungen oder Nichtleistung,
- Chargebacks, Disputes oder Zahlungsrückforderungen,
- Verstößen des Betreibers gegen gesetzliche Pflichten,
- der Nutzung von Zahlungsdienstleistern (z. B. Stripe).
9.2 Rückgriff bei Belastung des Anbieter-Kontos
Wird der Anbieter von einem Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) mit Beträgen belastet, die aus Zahlungen von Endnutzern an den Betreiber resultieren (z. B. Rückerstattungen, Chargebacks, Gebühren, Strafgebühren), ist der Betreiber verpflichtet, dem Anbieter diese Beträge unverzüglich zu erstatten. Dies gilt unabhängig davon, ob den Betreiber ein Verschulden trifft.
9.3 Verrechnung
Der Anbieter ist berechtigt, Erstattungsansprüche mit laufenden oder künftigen Vergütungsansprüchen gegenüber dem Betreiber zu verrechnen.
9.4 Kulanzentschädigung gegenüber Endnutzern
Erfüllt der Betreiber eine von einem Endnutzer über das System gebuchte Leistung nicht, verspätet oder nicht vertragsgemäß, ist der Anbieter berechtigt, Endnutzern aus Kulanz und zur Wahrung der Nutzerzufriedenheit eine freiwillige Entschädigung zu gewähren. Die Entschädigung kann insbesondere in Form einer Rückerstattung, eines Guthabens oder eines Gutscheins erfolgen und ist der Höhe nach auf einen angemessenen Betrag begrenzt. Der Betreiber ist verpflichtet, dem Anbieter sämtliche im Rahmen einer solchen Kulanzentschädigung entstandenen Beträge sowie hierdurch verursachte Aufwendungen unverzüglich zu erstatten, unabhängig davon, ob den Betreiber ein Verschulden trifft. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
§ 10 Sperrung, Suspendierung, außerordentliche Kündigung
10.1 Voraussetzungen für Sperrung oder Einschränkung
Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Betreibers zum System ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren oder einzuschränken, wenn:
a) sich der Betreiber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet,
b) der Betreiber gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
c) der Betreiber das System in verbotener oder rechtswidriger Weise nutzt,
d) vom Betreiber ein Risiko für die Sicherheit, Stabilität oder Integrität des Systems ausgeht,
e) Maßnahmen, Rückbelastungen oder Risiken eines Zahlungsdienstleisters (z. B. Stripe), insbesondere bei wiederholten Chargebacks, negativen Salden oder Verstößen gegen die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters, auftreten.
10.2 Sperrung bei Zahlungsverzug
In Fällen des Zahlungsverzugs kann die Sperrung bereits nach Ablauf der in § 5.6 genannten Frist erfolgen.
10.3 Sofortige Sperrung bei schweren Verstößen
In Fällen schwerer Pflichtverletzungen oder bei rechtswidriger Nutzung ist der Anbieter zur sofortigen Sperrung ohne vorherige Fristsetzung berechtigt.
10.4 Umfang und Wirkung der Sperrung
Eine Sperrung kann insbesondere darin bestehen, dass:
- der Betreiber keinen Zugriff mehr auf sein Studio erhält,
- Endnutzer keine Buchungen oder Zahlungen mehr für dieses Studio vornehmen können.
Andere Studios oder Betreiber, bei denen ein Endnutzer registriert ist, bleiben hiervon unberührt.
10.5 Vergütungspflicht während der Sperrung
Während der Dauer einer Sperrung bleibt die Pflicht des Betreibers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung unberührt.
10.6 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere wenn:
a) der Betreiber sich länger als 30 Kalendertage mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet,
b) der Betreiber trotz Abmahnung gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
c) der Betreiber das System zu rechtswidrigen Zwecken nutzt,
d) der Betreiber falsche oder irreführende Angaben gemacht hat,
e) über das Vermögen des Betreibers das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird,
f) der Betreiber seinen Verpflichtungen aus § 7 oder § 9 (Zahlungsabwicklung, Rückbelastungen) nicht nachkommt.
10.7 Datenzugriff nach Vertragsbeendigung
Nach Beendigung des Vertrages ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Betreibers und seiner Endnutzer dauerhaft zu sperren.
Ein Anspruch auf Wiederherstellung des Zugangs besteht nicht. Der Betreiber ist verpflichtet, alle Daten bis zur Sperrung selbstständig zu sichern. Nach der Sperrung hat der Betreiber keinen Zugriff mehr auf seine Daten.
Unberührt bleiben gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie ein etwaiger Anspruch auf Datenexport vor der Sperrung, soweit technisch möglich.
§ 11 Pflichten des Betreibers, Endnutzerverhältnis
11.1 Vertragsverhältnis mit Endnutzern
Der Betreiber bietet seine Sport- und Freizeitangebote gegenüber Endnutzern ausschließlich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an. Der Betreiber ist alleiniger Vertragspartner der Endnutzer. Der Betreiber kann öffentliche Anfragen oder Buchungen ohne Nutzerkonto zulassen. Der Betreiber bleibt auch in diesen Fällen alleiniger Vertragspartner der Endnutzer.
11.2 Alleinige Verantwortung des Betreibers
Der Betreiber ist allein verantwortlich für
- die inhaltliche Ausgestaltung seiner Angebote,
- die Festlegung von Preisen, Steuern und Gebühren,
- die Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten,
- die ordnungsgemäße Leistungserbringung gegenüber Endnutzern,
- die Abwicklung von Stornierungen, Widerrufen und Rückerstattungen. Dies umfasst auch die alleinige Verantwortung für die Bearbeitung, Bestätigung oder Ablehnung von Pausierungen oder Kündigungen von Mitgliedschaften durch Endnutzer.
11.3 Eigene Geschäftsbedingungen des Betreibers
Sofern der Betreiber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen gegenüber Endnutzern verwendet, ist er allein für deren Inhalt, Vollständigkeit, Aktualität und rechtliche Wirksamkeit verantwortlich. Der Anbieter stellt lediglich die technische Möglichkeit zur Einbindung solcher Bedingungen bereit und prüft diese weder inhaltlich noch rechtlich. Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Verantwortung dafür, ob und in welchem Umfang die vom Betreiber verwendeten Bedingungen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften, entsprechen.
11.4 Verwendung eigener Endnutzer-AGB
Der Betreiber ist nicht verpflichtet, eigene AGB gegenüber Endnutzern zu verwenden. Verwendet der Betreiber keine eigenen AGB, trägt er das alleinige rechtliche Risiko hieraus.
11.5 Freistellung des Anbieters
Der Betreiber stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Endnutzern, Zahlungsdienstleistern oder Behörden, frei, die auf – der Ausgestaltung der Angebote des Betreibers, – der Verletzung gesetzlicher Pflichten, – der Verwendung oder Nichtverwendung eigener Endnutzer-AGB, – der Leistungserbringung gegenüber Endnutzern, – der Abwicklung von Zahlungen, Stornierungen oder Rückerstattungen beruhen. Dies umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung.
11.6 Aktualität und Pflege der Betreiberinhalte
Der Betreiber ist verpflichtet, sämtliche von ihm im System eingestellten oder zur Veröffentlichung bestimmten Informationen und Inhalte, insbesondere Preise, Leistungsbeschreibungen, Kurszeiten, Verfügbarkeiten, Öffnungszeiten, Bilder und sonstige Angaben, vollständig, richtig und aktuell zu halten. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die vom Betreiber bereitgestellten Inhalte auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität zu überprüfen.
11.7 Unrichtige oder irreführende Angaben
Der Betreiber trägt das alleinige Risiko für unrichtige, veraltete oder irreführende Angaben im System. Stellt der Anbieter solche Angaben fest oder wird er hierauf hingewiesen, ist er berechtigt, die betreffenden Inhalte vorübergehend zu deaktivieren oder zu entfernen oder das Betreiberprofil ganz oder teilweise zu sperren, bis eine ordnungsgemäße Berichtigung erfolgt ist. Weitergehende Rechte des Anbieters, insbesondere nach § 9 und § 10, bleiben unberührt.
11.8 Rechte an Inhalten, personenbezogene Daten und Freistellung
Der Betreiber garantiert, dass er an sämtlichen von ihm in das System hochgeladenen, eingestellten oder zur Veröffentlichung bestimmten Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Logos, Videos, Dokumente) die hierfür erforderlichen urheber-, marken- und sonstigen Nutzungsrechte besitzt oder wirksam erworben hat.
Soweit Inhalte personenbezogene Daten oder Abbildungen von Personen enthalten, insbesondere von Mitgliedern, Mitarbeitern oder sonstigen Dritten, sichert der Betreiber zu, dass die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere wirksame Einwilligungen der betroffenen Personen, vorliegen. Dies gilt insbesondere für gesundheitsbezogene Angaben oder sonstige besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO.
Der Betreiber stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits-, Marken-, Datenschutz- oder sonstigen Schutzrechten im Zusammenhang mit diesen Inhalten entstehen. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
§ 12 Support, Leistungserbringung, Authentifizierung
12.1 Umfang der Supportleistungen
Der Anbieter stellt dem Betreiber einen technischen Support für Fragen zur Nutzung der Software und zur Behebung technischer Störungen zur Verfügung. Der Support erfolgt ausschließlich für die jeweils aktuelle Version der Software. Ein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten, Lösungsfristen oder eine durchgehende Erreichbarkeit besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
12.2 Supportkanäle und Zeiten
Der Anbieter bestimmt Art, Umfang und Kommunikationskanäle des Supports (z. B. E-Mail, Ticketsystem, In-App-Support, Video- oder Telefonkonferenzen) nach eigenem Ermessen. Ein Anspruch auf bestimmte Supportkanäle besteht nicht.
12.3 Kein Anspruch auf individuelle Beratung oder Schulung
Der Anbieter schuldet keine individuelle Beratung, Schulung, Einweisung oder sonstige Unterstützungsleistungen für den Betreiber, dessen Mitarbeiter oder Endnutzer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
12.4 Authentifizierung des Betreibers
Der Anbieter ist berechtigt, Supportleistungen von einer angemessenen Authentifizierung des Betreibers oder des anfragenden Mitarbeiters abhängig zu machen.
Kann eine Authentifizierung nicht oder nicht eindeutig erfolgen, ist der Anbieter berechtigt, die Supportleistung ganz oder teilweise zu verweigern.
12.5 Mitwirkungspflichten des Betreibers
Der Betreiber ist verpflichtet, Störungen und Fehler möglichst genau zu beschreiben und dem Anbieter alle zur Fehleranalyse und -behebung erforderlichen Informationen in zumutbarem Umfang zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Betreiber erforderliche Mitwirkungshandlungen oder stellt er unzutreffende oder unvollständige Informationen zur Verfügung, ist der Anbieter für hierdurch verursachte Verzögerungen oder eine Nichtbehebung der Störung nicht verantwortlich.
12.6 Authentifizierungsdaten und Zugriffssicherheit
Der Betreiber ist verpflichtet, seine Zugangsdaten sowie die Zugangsdaten seiner Mitarbeiter geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Betreiber haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten oder der Zugangsdaten seiner Mitarbeiter vorgenommen werden, es sei denn, er weist nach, dass ihn hieran kein Verschulden trifft.
12.7 Unbefugte Nutzung und Sicherheitsvorfälle
Der Betreiber hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung seines Accounts, einen Verlust von Zugangsdaten oder sonstige Sicherheitsvorfälle hat. Der Anbieter ist berechtigt, bei Verdacht auf missbräuchliche oder unbefugte Nutzung den betroffenen Account vorübergehend zu sperren oder Zugangsdaten zurückzusetzen.
12.8 Zeitlich begrenzter Support-Zugriff
Soweit dies zur Fehleranalyse oder Fehlerbehebung erforderlich ist, gestattet der Betreiber dem Anbieter einen zeitlich begrenzten technischen Zugriff auf den Betreiber-Account und die dort gespeicherten Daten, sofern dies technisch notwendig und datenschutzrechtlich zulässig ist.
Der Zugriff erfolgt nur nach vorheriger elektronischer Zustimmung des Betreibers innerhalb der Software oder über einen vom Anbieter bereitgestellten Zustimmungsmechanismus.
Der Betreiber kann Art und Umfang des Zugriffs (z. B. Lesezugriff, Schreibzugriff, Vollzugriff) im Rahmen der technisch vorgesehenen Möglichkeiten festlegen oder beschränken.
Der Anbieter wird den Zugriff auf das zur Fehleranalyse oder -behebung erforderliche Maß beschränken und die berechtigten Interessen des Betreibers berücksichtigen.
12.9 Keine Erfolgsgarantie
Der Anbieter schuldet keine bestimmte Funktionalität, Verfügbarkeit oder wirtschaftlichen Erfolg der Nutzung der Software. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Gewähr dafür, dass – der Betreiber mit der Software bestimmte Umsätze erzielt, – eine bestimmte Anzahl von Buchungen oder Endnutzern erreicht wird oder – die Software für einen bestimmten Zweck des Betreibers geeignet ist.
12.10 Authentifizierungsverfahren für Benutzerkonten
Der Anbieter ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen bestimmte Authentifizierungsverfahren (z. B. Zwei-Faktor-Authentifizierung, Passkeys) verbindlich vorzuschreiben oder anzupassen
§ 13 Updates, Änderungen und Weiterentwicklung der Software
13.1 Fortlaufende Weiterentwicklung
Der Anbieter entwickelt die Software und ihre Funktionen fortlaufend weiter und ist berechtigt, Anpassungen, Änderungen, Erweiterungen und Verbesserungen an der Software vorzunehmen. Dies umfasst insbesondere
- technische Anpassungen,
- sicherheitsrelevante Updates,
- Fehlerbehebungen,
- Performance-Optimierungen sowie
- Änderungen der Benutzeroberfläche und der Nutzerführung.
13.2 Keine Funktionsgarantie
Der Anbieter schuldet nicht die dauerhafte Bereitstellung bestimmter Funktionen, Module oder Integrationen, sofern diese nicht ausdrücklich als wesentlicher Vertragsbestandteil vereinbart wurden. Der Betreiber hat insbesondere keinen Anspruch darauf, dass der Funktionsumfang der Software während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert bleibt.
13.3 Zumutbarkeitsgrenze
Änderungen der Software sind zulässig, sofern sie für den Betreiber unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien zumutbar sind und den vertraglich geschuldeten Kern der Leistung nicht vollständig entfallen lassen.
13.4 Erweiterungen und neue Funktionen
Der Anbieter ist berechtigt, neue Funktionen, Module oder Erweiterungen der Software gesondert anzubieten und deren Nutzung von einer zusätzlichen Vergütung oder dem Wechsel in einen höherwertigen Tarif abhängig zu machen. Ein Anspruch des Betreibers auf unentgeltliche Nutzung neuer Funktionen besteht nicht.
13.5 Änderungen des Free-Tarifs
Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang des Free-Tarifs jederzeit zu ändern, einzuschränken oder einzustellen. Ein Anspruch auf dauerhafte unentgeltliche Nutzung bestimmter Funktionen besteht nicht.
13.6 Technische Voraussetzungen
Der Anbieter ist berechtigt, technische Mindestvoraussetzungen für die Nutzung der Software (z. B. Browser-Versionen, Schnittstellen, Sicherheitsstandards) festzulegen und anzupassen, sofern dies aus Sicherheits- oder Betriebsgründen erforderlich ist.
§ 14 Datensicherung und Datenverantwortung
14.1 Verantwortung für Datensicherung
Der Betreiber bleibt jederzeit selbst verantwortlich für die Sicherung der von ihm in das System eingegebenen oder erzeugten Daten. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für eine jederzeitige vollständige Wiederherstellbarkeit von Daten.
14.2 Interne Backups des Anbieters
Der Anbieter führt im Rahmen der technischen Möglichkeiten regelmäßige Datensicherungen (Backups) durch. Diese Backups dienen ausschließlich der internen Systemsicherung und stellen keine Verpflichtung zur Wiederherstellung bestimmter Datenstände dar.
14.3 Keine Haftung für Datenverlust
Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit dieser nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters beruht.
14.4 Exportmöglichkeit
Soweit technisch möglich, kann der Betreiber seine Daten über die vorgesehenen Exportfunktionen sichern.
14.5 Angemessene Nutzung / Fair-Use
Die Nutzung von Speicherplatz und Systemressourcen erfolgt im Rahmen einer angemessenen, vertragsgemäßen Nutzung (Fair-Use). Der Anbieter ist berechtigt, bei einer offensichtlich missbräuchlichen oder unverhältnismäßigen Nutzung geeignete Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere den Betreiber zu informieren, die Nutzung einzuschränken oder einen höherwertigen Tarif anzubieten.
§ 15 Bewertungen durch Endnutzer
15.1 Darstellung von Bewertungen
Der Betreiber erklärt sich damit einverstanden, dass Endnutzer die vom Betreiber angebotenen Leistungen über das System bewerten können und diese Bewertungen öffentlich dargestellt werden.
15.2 Keine Prüfungspflicht
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Bewertungen vor Veröffentlichung auf ihre Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der Anbieter macht sich die Bewertungen nicht zu eigen.
15.3 Missbrauch und Manipulation
Der Anbieter ist berechtigt, Bewertungen bei Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder Rechtsverletzungen nicht zu veröffentlichen, zu entfernen oder bei der Berechnung von Durchschnittsbewertungen unberücksichtigt zu lassen. Dem Betreiber ist es untersagt, Bewertungen selbst zu verfassen oder Dritte gegen Entgelt oder sonstige Vorteile zur Abgabe von Bewertungen zu veranlassen.
§ 16 Verbotene Nutzungen
16.1 Vertragsgemäße Nutzung
Der Betreiber darf die Software ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke und Funktionen nutzen. Eine Nutzung zu anderen als den vorgesehenen Zwecken, insbesondere zu rechtswidrigen, missbräuchlichen oder systemschädigenden Zwecken, ist unzulässig.
16.2 Rechtswidrige Inhalte und Angebote
Dem Betreiber ist es untersagt, über das System Inhalte, Angebote oder Leistungen bereitzustellen, die
- gegen geltendes Recht verstoßen,
- Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte) verletzen,
- strafbare Inhalte enthalten oder fördern,
- irreführend, täuschend oder betrügerisch sind. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, vom Betreiber eingestellte Inhalte oder Angebote vorab zu prüfen.
16.3 Missbräuchliche oder übermäßige Nutzung
Dem Betreiber ist es untersagt,
- das System in einer Weise zu nutzen, die zu einer übermäßigen Belastung der Server oder der technischen Infrastruktur führt,
- automatisierte Zugriffe, Skripte, Bots oder ähnliche Mechanismen einzusetzen, sofern diese nicht ausdrücklich freigegeben sind,
- die Software in spammender, manipulativer oder missbräuchlicher Weise zu nutzen.
16.4 Sicherheitsgefährdende Handlungen
Dem Betreiber ist es untersagt,
- Schadsoftware (z. B. Viren, Würmer, Trojaner) in das System einzubringen oder deren Einbringung fahrlässig zu ermöglichen,
- Sicherheitsmechanismen zu umgehen, zu manipulieren oder außer Kraft zu setzen,
- Schwachstellen der Software gezielt auszunutzen oder Dritten zugänglich zu machen.
16.5 Unzulässige Eingriffe in die Software
Dem Betreiber ist es untersagt,
- die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu verändern oder zu manipulieren, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist,
- Schutzvermerke, Copyright-Hinweise oder technische Schutzmaßnahmen zu entfernen oder zu umgehen,
- die Software oder Teile hiervon außerhalb der vertraglich vorgesehenen Nutzung zu vervielfältigen oder weiterzugeben.
16.6 Weitergabe und Drittzugriff
Der Betreiber darf Zugänge zur Software ausschließlich seiner berechtigten Mitarbeiter und sonstigen von ihm autorisierten Personen zur vertragsgemäßen Nutzung überlassen. Eine Überlassung, Vermietung, Unterlizenzierung oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Software an Dritte ist unzulässig.
16.7 Umgehung technischer oder wirtschaftlicher Beschränkungen
Dem Betreiber ist es untersagt,
- tarifliche, funktionale oder technische Beschränkungen der Software zu umgehen,
- Mechanismen zur Abrechnung, Vergütung oder Provisionsberechnung zu manipulieren oder zu umgehen,
- Funktionen zu nutzen, für die kein entsprechender Tarif gebucht wurde.
16.8 Missbrauch der Zahlungsabwicklung
Dem Betreiber ist es untersagt,
- das Zahlungssystem für nicht genehmigte, rechtswidrige oder irreführende Zwecke zu nutzen,
- Zahlungen von Endnutzern außerhalb der vertraglich vorgesehenen Leistungsbeziehung abzuwickeln,
- Maßnahmen zu ergreifen, die zu erhöhten Rückbelastungen, Disputes oder Verstößen gegen die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters führen.
16.9 Rechtsfolgen bei Verstößen
Verstößt der Betreiber gegen die vorstehenden Nutzungsbeschränkungen, ist der Anbieter berechtigt,
- den Zugang zur Software gemäß § 10 ganz oder teilweise zu sperren,
- einzelne Inhalte, Angebote oder Funktionen zu deaktivieren oder zu löschen,
- den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen,
- Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
§ 17 Gewährleistung
17.1 Gewährleistungsmaßstab
Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen, die in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen erfüllt und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet ist. Maßgeblich ist ausschließlich die Beschaffenheit der Software in der jeweils aktuellen Version zum Zeitpunkt der Bereitstellung. Eine Gewähr dafür, dass die Software den individuellen Anforderungen, wirtschaftlichen Erwartungen oder besonderen betrieblichen Zwecken des Betreibers entspricht, wird nicht übernommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
17.2 Keine Gewähr bei externen Ursachen oder Fehlbedienung
Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, wenn eine Funktionsstörung beruht auf
- fehlerhafter Bedienung oder unsachgemäßer Nutzung durch den Betreiber,
- Verstößen gegen diese AGB, insbesondere gegen § 16 (Verbotene Nutzungen),
- ungeeigneter Systemumgebung oder unzureichender Internetverbindung des Betreibers,
- Eingriffen oder Veränderungen durch den Betreiber oder Dritte,
- Leistungen oder Ausfällen von Drittanbietern (z. B. Hosting-Provider, Zahlungsdienstleister).
17.3 Mängelanzeige und Mitwirkungspflichten
Der Betreiber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung in Textform anzuzeigen und dabei den Mangel nachvollziehbar und so detailliert wie möglich zu beschreiben. Die Mängelanzeige muss insbesondere enthalten:
- eine Beschreibung der aufgetretenen Fehlfunktion,
- die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben,
- Angaben zur Systemumgebung (Browser, Betriebssystem etc.),
- Zeitpunkt und Häufigkeit des Auftretens. Der Betreiber ist verpflichtet, den Anbieter in zumutbarem Umfang bei der Analyse und Behebung von Mängeln zu unterstützen.
17.4 Nacherfüllung
Bei berechtigten Mängelanzeigen leistet der Anbieter nach eigener Wahl Nacherfüllung durch
- Beseitigung des Mangels oder
- Bereitstellung einer mangelfreien Version der Software. Dem Anbieter steht hierfür eine angemessene Frist zu. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Nacherfüllung oder auf eine bestimmte Frist besteht nicht.
17.5 Ausschluss anfänglicher Mängel (§ 536a BGB)
Eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen. Der Anbieter haftet für anfängliche Mängel nur, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.
17.6 Kostenpflicht bei unberechtigter Mängelrüge
Meldet der Betreiber einen Mangel, obwohl tatsächlich kein Mangel der Software vorliegt oder die Ursache der Störung aus seinem Verantwortungsbereich stammt, ist der Anbieter berechtigt, dem Betreiber die hierfür entstandenen Aufwendungen zu den jeweils üblichen und angemessenen Stundensätzen in Rechnung zu stellen.
17.7 Weitergehende Rechte
Weitergehende Gewährleistungsrechte des Betreibers, insbesondere auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz, bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und nur, soweit sie nicht durch diese AGB wirksam ausgeschlossen oder beschränkt sind.
17.8 Verjährung
Ansprüche des Betreibers wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei
- Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters,
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 18 Haftung
18.1 Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
18.2 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten,
- deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und
- auf deren Einhaltung der Betreiber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
18.3 Haftungsausschluss im Übrigen
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die entstehen durch
- Umsatzausfälle, Gewinnverluste oder entgangene Einsparungen,
- mittelbare Schäden oder Folgeschäden,
- Verlust von Daten (vgl. § 14),
- Unterbrechungen oder Einschränkungen der Software (vgl. § 6),
- Maßnahmen oder Ausfälle von Drittanbietern (z. B. Hosting-Provider, Zahlungsdienstleister wie Stripe),
- Rückbelastungen, Disputes oder sonstige Vorgänge im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung (§§ 7–9).
18.4 Inhalte und Angebote des Betreibers
Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, Angebote oder Leistungen, die vom Betreiber über das System bereitgestellt werden. Insbesondere prüft der Anbieter vom Betreiber eingestellte Inhalte, Preise, Leistungsbeschreibungen, AGB oder sonstige Angaben nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit. Der Anbieter macht sich diese Inhalte nicht zu eigen.
18.5 Haftung für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Anbieters.
18.6 Keine Beweislastumkehr
Eine Umkehr der gesetzlichen Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 19 Urheberrechte, Nutzungsrechte, Datenhoheit
19.1 Rechte an der Software
Die Software einschließlich aller Bestandteile, Quellcodes, Oberflächen, Strukturen, Dokumentationen und Weiterentwicklungen ist urheberrechtlich geschützt und steht im alleinigen Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber. Der Anbieter räumt dem Betreiber für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im vertraglich vereinbarten Umfang ein.
19.2 Nutzungsbeschränkungen
Soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt, ist es dem Betreiber insbesondere untersagt,
-
die Software oder Teile hiervon zu bearbeiten, zu verändern, zu übersetzen oder zu vermischen,
-
die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), nachzuahmen oder zu analysieren,
-
die Software oder die Dokumentation zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen,
-
Schutzvermerke, Marken-, Urheber- oder sonstige Schutzrechtskennzeichnungen zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen.
-
19.3 Keine Rechteübertragung an Endnutzer
Der Betreiber ist nicht berechtigt, Endnutzern oder Dritten eigenständige Nutzungsrechte an der Software einzuräumen. Endnutzer erhalten ausschließlich Zugriff auf die vom Betreiber bereitgestellten Funktionen im Rahmen der Nutzung des Systems.
19.4 Datenhoheit
Alle vom Betreiber oder seinen Endnutzern in das System eingegebenen, verarbeiteten oder erzeugten Daten verbleiben im Eigentum des Betreibers. Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich im Auftrag des Betreibers und im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen sowie des Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 20 Datenschutz
20.1 Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Betreibers und seiner Ansprechpartner ausschließlich zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
20.2 Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit
- dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Hosting-Provider, Zahlungsdienstleister),
- ein berechtigtes Interesse besteht (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO),
- eine Einwilligung vorliegt oder
- eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Der Anbieter ist berechtigt, Dienstleister auch außerhalb der EU einzusetzen, sofern die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen (z. B. Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln) eingehalten werden.
20.3 Betroffenenrechte
Betroffene Personen haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung sowie Datenübertragbarkeit nach Maßgabe der DSGVO. Widerrufe erteilter Einwilligungen sind jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.
20.4 Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
20.5 Technische Verarbeitung
Der Betreiber gestattet dem Anbieter, die im System verarbeiteten Daten zu vervielfältigen, zu strukturieren, zu konvertieren oder technisch anzupassen, soweit dies für die ordnungsgemäße Leistungserbringung, Systemsicherheit oder Fehlerbehebung erforderlich ist.
§ 21 Mediation
21.1 Gütliche Streitbeilegung
Die Parteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zunächst eine gütliche Einigung anzustreben.
21.2 Mediation vor Klageerhebung
Sofern keine Einigung erzielt wird, verpflichten sich die Parteien, vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens eine Mediation durchzuführen. Hiervon ausgenommen sind
- Eilverfahren,
- Unterlassungsansprüche,
- sowie Streitigkeiten über unbestrittene Zahlungsansprüche.
21.3 Durchführung der Mediation
Die Parteien einigen sich innerhalb von acht Kalendertagen auf einen Mediator. Kommt keine Einigung zustande, wird ein Mediator durch die zuständige Rechtsanwaltskammer am Sitz des Anbieters bestimmt. Die Mediation kann auch als Online-Mediation durchgeführt werden. Die Mediationssprache ist Deutsch, sofern nichts anderes vereinbart wird.
21.4 Kosten
Die Kosten der Mediation tragen die Parteien jeweils hälftig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
§ 22 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Schlussbestimmungen
22.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.
22.2 Gerichtsstand
Ist der Betreiber Kaufmann oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Betreiber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
22.3 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
22.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.